Feuerwehr-Bedarfsplan und Entschädigungssatzung verabschiedet

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom Montag, den 21.10.2024 den Feuerwehrbedarfsplan für die Jahre 2025 – 2029 sowie die neue Entschädigungssatzung einstimmig beschlossen und verabschiedet.

Der neue Feuerwehr-Bedarfsplan wurde in Zusammenarbeit von Feuerwehr und Verwaltung mit dem Ingenieurbüro Brandschutz Vier aus Kippenheim erarbeitet. Darin ist festgelegt, welche Maßnahmen in den kommenden fünf Jahren notwendig sind, um die Feuerwehr den örtlichen Risiken entsprechend technisch und personell auszustatten.

Die größten daraus abgeleiteten Einzelmaßnahmen sind die Sanierung/der Neubau eines Feuerwehrhauses in Kürzell, die Beschaffung eines Rettungsbootes sowie die Ersatzbeschaffung für den Tragkraftspritzenanhänger der Abteilung Kürzell.

In der gleichen Sitzung wurde auch die neue Entschädigungssatzung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Meißenheim verabschiedet. Diese war seit dem Jahr 2014 nicht mehr überarbeitet worden und wurde nun auf die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Diese Anpassung wurde durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus freiwilligen Feuerwehrangehörigen, erarbeitet und dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.

Presseberichte:

Feuerwehrbedarfsplan – Badische Zeitung

Feuerwehrbedarfsplan – Schwarzwälder Bote

Entschädigungssatzung – Badische Zeitung